Regional:
l AGB offiziell gewählte Stimme der Selbsthilfe in der Kommunalen Gesundheitskonferenz
l Gilt gleichfalls für die Pflegekonferenz
Überregional:
l AGB aktiv in der LAG SB (Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe) in Münster
l Hier: Fachkonferenz örtliche Interessenvertretung und Fachkonferenz Bauen, Wohnen, Verkehr
l Plenumssitzung drei- bis viermal jährlich
l Vorstand besteht aus 6 Personen der Selbsthilfe
l Vorstandssitzungen sechs- bis achtmal jährlich
l Alle arbeiten ehrenamtlich – ohne jegliches Entgelt!
l Seit ca. 40 Jahren gibt es einen Austausch
l Vor ca. 30 Jahren Entscheidung zur Gründung
l einer Arbeitsgemeinschaft oder eines Behindertenbeirates
l politischer und eigener Entschluss: Arbeitsgemeinschaft
l Vorteil Arbeitsgemeinschaft:
l Betroffene und ihre Angehörigen sind Experten in eigener Sache
l Nicht über uns sondern mit uns
l Vielfalt menschlichen Miteinanders gestärkt durch
l ↓↓↓UN-Behindertenrechtskonvention (siehe Flyer in leichter Sprache)
l Die UN- Konvention in leichter Sprache⇐
Die AGB und die Inklusion
l Art. 3 des Grundgesetzes: Niemand soll benachteiligt werden
l Egal – ob klein, groß, dick, dünn, schwarz, weiß
l Beim Laufen, beim Sprechen, beim Hören, beim Sehen
l Egal – bei was
l Menschen mit Handikaps können nicht alles
l Aber sie können vieles
l Man muss nur den Blick für Ihre Fähigkeiten haben
l Und nicht nur auf ihre Schwächen sehen
Die Statistik
l In Mülheim über 30.000 Betroffene, davon
l Ca. 21.000 mit anerkannter Schwerbehinderung
l ab einem Grad der Behinderung von 50
Menschen mit Handikap
l Krebskranke
l Herzpatienten
l Schlaganfallpatienten
l Nierentransplantierte
Öffentlichkeitsarbeit
der AGB
Zum Beispiel:
l Welttag der Menschen mit Behinderungen
l Broschüren, Flyer, Aktionen
l Wegweiser der AGB
l Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien