Regional:

l  AGB  offiziell gewählte Stimme der Selbsthilfe in der Kommunalen Gesundheitskonferenz

l  Gilt gleichfalls für die Pflegekonferenz

Überregional:

l  AGB aktiv in der LAG SB (Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe) in Münster

l  Hier: Fachkonferenz örtliche Interessenvertretung und Fachkonferenz Bauen, Wohnen, Verkehr

l  Plenumssitzung  drei- bis viermal jährlich

l  Vorstand besteht aus 6 Personen der Selbsthilfe

l  Vorstandssitzungen sechs- bis achtmal jährlich

l  Alle arbeiten ehrenamtlich – ohne jegliches Entgelt!

l  Seit ca. 40 Jahren gibt es einen Austausch

l  Vor ca. 30 Jahren Entscheidung zur Gründung

l  einer Arbeitsgemeinschaft oder eines Behindertenbeirates

l  politischer und eigener Entschluss: Arbeitsgemeinschaft

l  Vorteil Arbeitsgemeinschaft:

l  Betroffene und ihre Angehörigen sind Experten in eigener Sache

l  Nicht    über     uns    sondern    mit     uns

l  Vielfalt menschlichen Miteinanders gestärkt durch

l  ↓↓↓UN-Behindertenrechtskonvention (siehe Flyer in leichter Sprache)

l Die UN- Konvention in leichter Sprache⇐

Die AGB und die Inklusion

l  Art. 3 des Grundgesetzes: Niemand soll benachteiligt werden

l  Egal – ob klein, groß, dick, dünn, schwarz, weiß

l  Beim Laufen, beim Sprechen, beim Hören, beim Sehen

l  Egal – bei was

l  Menschen mit Handikaps können nicht alles

l  Aber sie können vieles

l  Man muss nur den Blick für Ihre Fähigkeiten haben

l  Und nicht nur auf ihre Schwächen sehen

Die Statistik

l  In Mülheim über 30.000 Betroffene, davon

l  Ca. 21.000 mit anerkannter Schwerbehinderung

l  ab einem Grad der Behinderung von 50

Menschen mit Handikap

l  Krebskranke

l  Herzpatienten

l  Schlaganfallpatienten

l  Nierentransplantierte

Öffentlichkeitsarbeit
der AGB

Zum Beispiel:

l  Welttag der Menschen mit Behinderungen

l  Broschüren, Flyer, Aktionen

l  Wegweiser der AGB

l  Mitarbeit in regionalen und überregionalen Gremien

Die AGB Satzung

Werdegang der AGB

Der Vorstand

Impressum

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