vorne2Im Jahr 1978 trafen sich erstmals 35 Vertreter der Behindertenverbände und  Selbsthilfegruppen sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung. Es wurde vereinbart, sich mit den jeweiligen Vorständen über die Bildung einer gemeinsamen Interessenvertretung zu beraten.

Ende 78 wurde dann beschlossen, die „Arbeitsgemeinschaft der in der Behindertenarbeit tätigen Vereinigungen“, kurz AGB,  zu bilden. Die konstituierende Sitzung fand am 26.01.1979 statt. 

Die AGB verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Abbau von materiellen und ideellen Barrieren für Menschen mit Handicap, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ist Zweck der AGB. Sie regt die Verwirklichung sachgerechter Hilfen von Menschen mit Behinderung im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr, der Verwaltung und den privaten Trägern an. Die AGB ist selbstlos tätig. Mittel der AGB dürfen ausschließlich und unmittelbar nur für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenvorordnung verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der AGB.

Nach dem Erlass des Städtetages zur Einrichtung von Behindertenbeiräten oder Arbeitsgemeinschaften entschieden die Mülheimer Politiker und Behinderten-vertreter, die AGB beizubehalten

Schon bald wurden in der AGB Sachausschüsse eingerichtet, um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen zu koordinieren. Mit Sachverstand und Ausdauer wurden die Probleme gelöst.

Barrierefreies Bauen in öffentlichen Gebäuden war eines der wichtigsten Themen der AGB. Eine erste Checkliste wurde vom Vorstand und den Sachausschüssen 1987. erarbeitet. Die AGB, die Behindertenkoordinatorin und der Immobilienservice der Stadt Mülheim an der Ruhr entwickelten 1989 einen gemeinsamen Leitfaden, und 1992 gab es dann eine „Checkliste „ Barrierefreies Bauen“ in öffentlichen Gebäuden. Diese Checkliste wurde im Laufe der Jahre ständig fortgeschrieben und aktualisiert bis im Jahr 2009 der Rat der Stadt Mülheim an  der Ruhr diese Liste als ver-bindliches Element verabschiedet hat. Die Broschüre „Leitlinie und Checkliste für eine barrierrefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude“ wurde im Januar 2010 veröffentlicht. Bis heute wirkt die AGB bei der barrierefreien Gestaltung in öffentlichen  Bereichen mit.

Vertreter der Selbsthilfe tauschen sich regelmäßig mit dem Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr und der Verwaltung aus.

Der Sachausschuss Blindheit setzt sich für mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte ein. „Echo Mülheim – die Hörzeitung“ wird wöchentlich für hochgradig Sehbehinderte und Blinde als CD im Tonstudio des Medienhauses produziert und kostenlos verteilt.

1997 wurde die AGB Mitglied in der Pflegekonferenz, und seit 2000 sind der 1. Vorsitzende Alfred Beyer und die Stellvertreterin Maria Forstmann. die gewählten Vertreter der Selbsthilfe in der Gesundheitskonferenz.

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